Das Insolvenzverfahren mit der Möglichkeit der Restschuldbefreiung für den Schuldner bietet für diesen die Chance auf einen Neuanfang. Besonderheiten gelten im Bereich der Verbraucherinsolvenz.
Für Insolvenzgläubiger besteht das Risiko des Forderungsverlustes.
Wir vertreten sowohl Schuldner als auch Gläubiger im Insolvenzverfahren
Beratung in der Unternehmenskriese und im Vorfeld der Insolvenz
Sanierungsberatung
Führung außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern
Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern bei Haftungsfragen
Vertretung bei Insolvenzantragstellung und im Insolvenzverfahren
Vertretung im Restschuldbefreiungsverfahren
Vorsorgende Beratung bei Sicherheitenbestellung und Vertragsgestaltung
Vertretung bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen
Vertretung im Insolvenzverfahren
Anmeldung von Insolvenzforderungen
Beratung und Vertretung im Anfechtungsrecht.
Sie können hier eine unverbindliche Voranfrage per EMail versenden. Schildern Sie hierzu im Kontaktformular Ihr konkretes Rechtsproblem. Sie erhalten dann innerhalb eines Werktages Auskunft über die Möglichkeit der Übernahme des Mandats, die Mandatsbedingungen und die Kosten.